Weitere Entscheidungen unten: BGH, 24.10.2012 | BGH, 07.11.2012

Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 60/11 (AnwGH Baden-Württemberg)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37569
BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 60/11 (AnwGH Baden-Württemberg) (https://dejure.org/2012,37569)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 60/11 (AnwGH Baden-Württemberg) (https://dejure.org/2012,37569)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 60/11 (AnwGH Baden-Württemberg) (https://dejure.org/2012,37569)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 6 S 2 Halbs 1 BRAO, § 115 Abs 1 S 1 Nr 2 VVG, § 115 Abs 1 S 1 Nr 3 VVG, § 2 Abs 1 Nr 11 DLInfoV
    Rechtsanwaltskammer: Anspruch eines Dritten auf Erteilung einer Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts durch die Rechtsanwaltskammer

  • Anwaltsblatt

    § 51 BRAO
    Anwaltskammer darf Auskunft über Berufshaftpflichtversicherer erteilen

  • rewis.io

    Rechtsanwaltskammer: Anspruch eines Dritten auf Erteilung einer Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts

  • BRAK-Mitteilungen

    Zum Anspruch auf Mitteilung der Berufshaftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 51 Abs. 6 S. 2 Hs. 1
    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts durch die Rechtsanwaltskammer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    RA-Kammer muss Dritten die Haftpflichtversicherung nennen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 51 BRAO
    Anwaltskammer darf Auskunft über Berufshaftpflichtversicherer erteilen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwaltskammer darf Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtanwalts geben

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO § 51 Abs. 6 S. 2; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2, 3
    Auskunftspflicht der Anwaltskammer über Berufshaftpflichtversicherung

  • lto.de (Pressebericht)

    RA-Kammer darf Mandant über Versicherung informieren: Nur Querulanten kann die Auskunft verweigert werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwaltskammer darf Mandant über Berufshaftpflicht eines Anwalts informieren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss die Rechtsanwaltskammer Dritten den Berufshaftpflichtversicherer bekanntgeben? (IBR 2013, 1309)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 234
  • AnwBl 2013, 146
  • AnwBl Online 2013, 49
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Hamburg, 10.09.2010 - 15 K 1352/10

    Auskunftsanspruch; Rechtsanwaltskammer; Haftpflichtversicherer

    Auszug aus BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 60/11
    a) Der Senat teilt nicht die vom Kläger unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 10. September 2010 (BRAK-Mitt. 2010, 277; siehe auch VG Hamburg, BRAK-Mitt. 2011, 97) vertretene Auffassung, eine Auskunft komme nur dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt insolvent oder auf der Flucht sei und dem Mandanten insoweit ein Direktanspruch gegen den Versicherer zustehe.
  • BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 16/13

    Notarrecht: Auskunftsanspruch eines Dritten gegenüber der Landesjustizverwaltung

    Ein Auskunftsverlangen wegen eines geltend gemachten Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. Oktober 2010 (AnwZ(Brfg) 60/11, NJW 2013, 234 ff.) für berechtigt gehalten, ohne als Voraussetzung dafür geprüft zu haben, ob eine eigene Anzeigepflicht des Geschädigten gegenüber der Berufshaftpflichtversicherung besteht.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37975
BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12 (https://dejure.org/2012,37975)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12 (https://dejure.org/2012,37975)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 14/12 (https://dejure.org/2012,37975)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 11 Abs 1 S 1 PartGG, § 43 BRAO, § 43b BRAO
    Anwaltliches Berufsrecht: Verbot der Bezeichnung einer Sozietät als "& Partner GbR"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Frage des Rechts einer Rechtsanwaltskammer bzgl. der Belehrung einer Answaltssozietät über die Verwendung einer gesetzwidrigen und damit unzulässigen Firmierung

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 11 PartG
    Zusatz "& Partner GbR" bleibt unzulässig

  • rewis.io

    Anwaltliches Berufsrecht: Verbot der Bezeichnung einer Sozietät als "& Partner GbR"

  • rechtsportal.de

    BRAO § 73 Abs. 2 Nr. 1, 4; PartGG § 11 Abs. 1
    Klärungsbedürftigkeit der Frage des Rechts einer Rechtsanwaltskammer bzgl. der Belehrung einer Answaltssozietät über die Verwendung einer gesetzwidrigen und damit unzulässigen Firmierung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Ablehnung eines Antrags auf Berufungszulassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 12 GG, § 11 PartG
    Zusatz "& Partner GbR" bleibt unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsanwaltskammer darf Anwälte über Verwendung einer unzulässigen Firmierung belehren

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der "belehrende Hinweis" der Anwaltskammer - Selbstverständlich zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2013, 146
  • AnwBl Online 2013, 51
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12
    Der Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; Senatsbeschluss vom 6. Februar 2012 - AnwZ (Brfg) 42/11, juris Rn. 25 m.w.N).

    Dies bedeutet bezüglich der Klärungsbedürftigkeit, dass regelmäßig - über die Darlegung der persönlichen Meinung des jeweiligen Antragstellers hinaus - Ausführungen dazu erfolgen müssen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die betreffende Rechtsfrage umstritten ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, NJW 2003, 65, 68, vom 27. März 2003, aaO und vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978).

  • BGH, 12.07.2012 - AnwZ (Brfg) 37/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Irreführende Verwendung der Bezeichnung "Sozietät" bei

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12
    Die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfes oder -bogens einer Anwaltskanzlei - und damit hier auch die verwandte Firmierung einschließlich der Angaben zu den benutzten E-Mail-Adressen und der Internetdomain - gehören zur werbenden Außendarstellung einer Anwaltskanzlei (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 67/01, NJW 2003, 346, vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, NJW 2005, 2692 und 12. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 37/11, DB 2012, 2217 Rn. 18).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO i.V.m. § 154 Abs. 2 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf § 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 52 Abs. 1, 2 GKG (siehe auch Senatsbeschluss vom 12. Juli 2012, aaO Rn. 44).

  • BGH, 21.04.1997 - II ZB 14/96

    Bezeichnung von Freiberuflergesellschaften

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12
    Zu der von den Klägern gewünschten "grundsätzlichen Neubewertung" der im Beschluss des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. April 1997 - II ZB 14/96, BGHZ 135, 257 angestellten Erwägungen sieht der Senat keine Veranlassung.

    Soweit die Kläger die Formulierung im angefochtenen Urteil (S. 6 Ziffer 2c) zum Sprachgebrauch für Partnerschaftszusätze als inhaltlich falsch rügen, ist mit der betreffenden Passage nach dem Sinnzusammenhang der diesbezüglichen Ausführungen nichts anderes gemeint, als das, was schon der II. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 21. April 1997 (aaO S. 259) ausgeführt hat; dass nämlich die Bezeichnungen "Partnerschaft" bzw. "und Partner" in der Vergangenheit vor Inkrafttreten des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes weder nach dem allgemeinen Sprachgebrauch noch in der Rechts- oder Gesetzessprache einer bestimmten Gesellschaftsform zugeordnet waren.

  • BGH, 06.02.2012 - AnwZ (Brfg) 42/11

    Widerruf der Anwaltszulassung: Verfassungsmäßigkeit der öffentlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12
    Der Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; Senatsbeschluss vom 6. Februar 2012 - AnwZ (Brfg) 42/11, juris Rn. 25 m.w.N).

    Wird mithin die Verfassungs- oder Europarechtswidrigkeit einer Norm gerügt, ist - zumal wenn es sich wie hier um eine bereits seit längerem in Kraft befindliche Regelung handelt - darzulegen, dass die persönliche Ansicht des Antragstellers in Rechtsprechung oder Literatur überhaupt vertreten wird und insoweit aktuell ein Meinungsstreit besteht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. Februar 2012 - AnwZ (Brfg) 42/11, juris Rn. 25, 27).

  • BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

    Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12
    Nach der Senatsrechtsprechung besteht insoweit für die Kammervorstände allerdings auch die Möglichkeit, bei berufsrechtswidrigem Verhalten als hoheitliche Maßnahme zwischen einfacher Belehrung und Rüge einen sogenannten belehrenden Hinweis bzw. eine missbilligende Belehrung zu erteilen (vgl. nur Beschlüsse vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 40/06, NJW 2007, 3499 Rn. 9 und 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, AnwBl. 2012, 769 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12
    Dies bedeutet bezüglich der Klärungsbedürftigkeit, dass regelmäßig - über die Darlegung der persönlichen Meinung des jeweiligen Antragstellers hinaus - Ausführungen dazu erfolgen müssen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die betreffende Rechtsfrage umstritten ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, NJW 2003, 65, 68, vom 27. März 2003, aaO und vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09

    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife:

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12
    Dies bedeutet bezüglich der Klärungsbedürftigkeit, dass regelmäßig - über die Darlegung der persönlichen Meinung des jeweiligen Antragstellers hinaus - Ausführungen dazu erfolgen müssen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die betreffende Rechtsfrage umstritten ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, NJW 2003, 65, 68, vom 27. März 2003, aaO und vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978).
  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 67/01

    Angaben von Zusatzqualifiktionen im Briefkopf einer gemischten Sozietät

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12
    Die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfes oder -bogens einer Anwaltskanzlei - und damit hier auch die verwandte Firmierung einschließlich der Angaben zu den benutzten E-Mail-Adressen und der Internetdomain - gehören zur werbenden Außendarstellung einer Anwaltskanzlei (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 67/01, NJW 2003, 346, vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, NJW 2005, 2692 und 12. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 37/11, DB 2012, 2217 Rn. 18).
  • BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04

    Grenzen der Anwaltswerbung

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12
    Die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfes oder -bogens einer Anwaltskanzlei - und damit hier auch die verwandte Firmierung einschließlich der Angaben zu den benutzten E-Mail-Adressen und der Internetdomain - gehören zur werbenden Außendarstellung einer Anwaltskanzlei (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 67/01, NJW 2003, 346, vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, NJW 2005, 2692 und 12. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 37/11, DB 2012, 2217 Rn. 18).
  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 40/06

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12
    Nach der Senatsrechtsprechung besteht insoweit für die Kammervorstände allerdings auch die Möglichkeit, bei berufsrechtswidrigem Verhalten als hoheitliche Maßnahme zwischen einfacher Belehrung und Rüge einen sogenannten belehrenden Hinweis bzw. eine missbilligende Belehrung zu erteilen (vgl. nur Beschlüsse vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 40/06, NJW 2007, 3499 Rn. 9 und 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, AnwBl. 2012, 769 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 53/11

    Antrag auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 16.05.2012 - AnwZ (Brfg) 13/12

    Gefährdung der Interessen Rechtssuchender bei Vermögensverfall und Verurteilung

  • BGH, 05.05.2014 - AnwZ (Brfg) 76/13

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Mehrfacher

    Hierbei erfordert die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit regelmäßig, dass - jedenfalls wenn es um die Anwendung bereits seit längerem in Kraft befindlicher Regelungen geht - über die Darstellung der persönlichen Meinung des Klägers hinaus Ausführungen dazu erfolgen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die angebliche Grundsatzfrage umstritten ist, mithin dass die Ansicht des Klägers in Rechtsprechung oder Literatur überhaupt vertreten wird und insoweit aktuell ein Meinungsstreit besteht (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2012, aaO Rn. 25, 27; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 14/12, juris Rn. 6 und vom 28. März 2013, aaO Rn. 5, 9).
  • BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Abgrenzung einer einfachen Belehrung von einem

    Solche einfachen Belehrungen beziehungsweise präventiven Hinweise sind in der Regel nicht geeignet, die Rechte des Rechtsanwalts zu beinträchtigen, und daher grundsätzlich auch nicht anwaltsgerichtlich anfechtbar (vgl. nur Senatsurteile vom 12. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 37/11, BGHZ 194, 79 Rn. 12; vom 27. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 67/13, NJW 2015, 72 Rn. 7 f.; Senatsbeschlüsse vom 13. August 2007 - AnwZ (B) 51/06, NJW 2007, 3349 Rn. 4; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 14/12, juris Rn. 4; BVerfGE 50, 16, 27; BVerfG, NJW 2015, 1438 Rn. 21; Weyland in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 73 BRAO Rn. 28 ff.; Lauda in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 73 BRAO Rn. 23 ff.; Hartung in Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl., § 73 BRAO Rn. 23 ff.).

    (2) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats besteht für die Kammervorstände insoweit aber auch die Möglichkeit, bei berufsrechtswidrigem Verhalten als hoheitliche Maßnahme zwischen der einfachen Belehrung beziehungsweise dem präventiven Hinweis einerseits und der Sanktion der (förmlichen) Rüge nach § 74 BRAO andererseits einen sogenannten belehrenden Hinweis beziehungsweise eine missbilligende Belehrung zu erteilen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 14/12, aaO; vom 18. Dezember 2015 - AnwZ (Brfg) 19/15, juris Rn. 2; Senatsurteile vom 27. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 67/13, aaO; vom 18. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 22/15, juris Rn. 10; jeweils mwN; siehe ferner BVerfGE 50, 16, 26 ff., 31 f.; BVerfG, NJW 2015, aaO; BVerfG, AnwBl. 2016, 69 Rn. 8; AGH Celle, BRAK-Mitt. 2014, 31 Rn. 21; Weyland in Feuerich/Weyland, aaO § 74 BRAO Rn. 8a ff.; aA Lauda in Gaier/Wolf/Göcken, aaO § 74 BRAO Rn. 8 f.; Hartung in Henssler/Prütting, aaO § 73 BRAO Rn. 24 und § 74 BRAO Rn. 10).

  • BGH, 13.04.2021 - II ZB 13/20

    Die Verwendung des Begriffs "partners" in der Firma einer GmbH ist zulässig.

    Da diese Begriffe als Bezeichnung der besonderen Gesellschaftsform für die freien Berufe technische Bedeutung erlangen sollen, will das Gesetz ihre untechnische Verwendung durch andere Gesellschaften auch dann ausschließen, wenn wegen eines zwingenden Rechtsformzusatzes keine Verwechslungsgefahr besteht, weil die untechnische Verwendung einer Einbürgerung der Begriffe als spezifische Bezeichnung der neuen Gesellschaftsform entgegenstünde (BGH, Beschluss vom 21. April 1997 - II ZB 14/96, BGHZ 135, 257, 259; Beschluss vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 14/12, juris Rn. 7).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15

    Anwaltsroben darf man nicht bedrucken oder besticken

    Es ist zu Recht anerkannt, dass für die Kammer-vorstände auch die Möglichkeit besteht, bei berufsrechtswidrigem Verhalten zwischen einfacher Belehrung und Rüge einen sogenannten belehrenden Hinweis bzw. eine missbilligende Belehrung zu erteilen (vgl. BGH Beschluss vom 21.01.2014 AnwZ (Brfg) 67/12; BGH NJW 2012, 3102 Rn. 12; BGH Beschluss vom 24.10.2012 AnwZ (Brfg) 14/12 Rn. 4; Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 73 Rn. 31; Feuerich/ Weyland/Böhnlein a.a.O. § 112a Rn. 24).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 1 AGH 3/14

    Vereinbarung einer Nullgebühr für die Erstberatung zulässig?

    Es ist zu Recht anerkannt, dass für die Kammervorstände auch die Möglichkeit besteht, bei berufsrechtswidrigem Verhalten zwischen einfacher Belehrung und Rüge einen sog. belehrenden Hinweis bzw. eine missbilligende Belehrung zu erteilen (vgl. BGH, Beschl. v. 21.1.2014 - AnwZ (Brfg) 67/12, BRAK-Mitt. 2014, 166; BGH, Urt. v. 12.7.2012 - AnwZ (Brfg) 37/11, BRAK 2012, 232 = NJW 2012, 3102, Rdnr. 12; BGH, Beschl. v. 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12, Rdnr. 4; Feuerich/Weyland/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 73, Rdnr. 31; Feuerich/Weyland/Böhnlein, a.a.O., § 112a, Rdnr. 24).
  • BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 227/16

    Anspruch des Betreibers eines Übertragungsnetzes im Hinblick auf die Lieferung

    Letzteres gilt erst recht, wenn die Verfassungs- oder Europarechtswidrigkeit einer Norm gerügt wird, die - wie hier - bereits vor längerer Zeit in Kraft getreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 14/12, juris Rn. 6 mwN).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 2 AGH 3/13

    Anwaltliche Schockwerbung: Kalter Stahl und nackte Haut

    Argumente für die Gegenauffassung ergeben sich auch nicht aus den von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 23.04.2012 und 24.10.2012 (veröffentlicht in BGH NJW 2012, 3039 ff. und BGH AnwBl. 2013, 146 ff.).
  • BGH, 28.03.2013 - AnwZ (Brfg) 70/12

    Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand als

    Dies bedeutet, wenn die Verfassungswidrigkeit einer Norm gerügt wird, dass - zumal wenn es sich wie hier um bereits seit längerem in Kraft befindliche Regelungen handelt - über die Bekundung der persönlichen Meinung des jeweiligen Antragstellers hinaus auch darzulegen ist, dass ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit in Rechtsprechung oder Literatur überhaupt geäußert werden (vgl. entsprechend zu § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO: Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2012, aaO Rn. 25, 27 und vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 14/12, juris Rn. 6).
  • BGH, 19.04.2021 - AnwZ (Brfg) 39/20

    Genehmigung der Nebentätigkeit eines Rechtsanwalts als Immobilienmakler

    Wird die Verfassungs- oder Europarechtswidrigkeit einer Norm gerügt, ist - zumal wenn es sich wie hier um eine bereits seit längerem in Kraft befindliche Regelung handelt - darzulegen, dass die persönliche Ansicht des Klägers in Rechtsprechung oder Literatur überhaupt vertreten wird und insoweit aktuell ein Meinungsstreit besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 14/12, juris Rn. 6).
  • BGH, 02.11.2013 - AnwZ (Brfg) 52/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Dass für die von der Antragsbegründung ferner herangezogenen Rechte aus Art. 15 und 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 8 EMRK etwas anderes gelten sollte und dies in Rechtsprechung oder Literatur vertreten wird, ist nicht ersichtlich und insbesondere den Darlegungen des Klägers nicht zu entnehmen (vgl. zu diesen Erfordernissen BGH, Beschlüsse vom 2. November 2012 - AnwZ (Brfg) 50/12 - BRAK-Mitt. 2013, 38 Rn. 10; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 14/12, juris Rn. 6).
  • BGH, 22.04.2015 - AnwZ (Brfg) 54/14

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit

  • BGH, 11.02.2014 - AnwZ (Brfg) 79/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • AGH Bayern, 10.06.2013 - BayAGH I - 28/12

    Fachanwaltschaften: Zur Anerkennungsfähigkeit einer Fortbildungsveranstaltung

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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38388
BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12 (https://dejure.org/2012,38388)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2012 - XII ZB 325/12 (https://dejure.org/2012,38388)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2012 - XII ZB 325/12 (https://dejure.org/2012,38388)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 517 ZPO, § 519 Abs 3 ZPO
    Zulässigkeit der Berufung in einer Familiensache bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässige Einlegung der Berufung in der Rechtsmittelfrist auch bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels

  • Anwaltsblatt

    § 517 ZPO, § 519 ZPO, § 233 ZPO
    Keine Verfristung, wenn Gericht Anwaltsfehler ausbügelt

  • Anwaltsblatt

    § 517 ZPO, § 519 ZPO, § 233 ZPO
    Keine Verfristung, wenn Gericht Anwaltsfehler ausbügelt

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Berufung in einer Familiensache bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 517; ZPO § 519 Abs. 3
    Zulässige Einlegung der Berufung in der Rechtsmittelfrist auch bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit der Berufung in einer Familiensache bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zulässige Einlegung der Berufung bei Falschbezeichnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung in der Berufungsschrift

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zulässige Berufung trotz Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 121
  • MDR 2013, 169
  • FamRZ 2013, 371
  • AnwBl 2013, 146
  • AnwBl Online 2013, 53
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anzuwenden, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 - FamRZ 2011, 100).
  • BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12
    Das ist dann der Fall, wenn sich die Partei infolge der Mittellosigkeit außerstande sieht, einen Rechtsanwalt mit der Einlegung und Begründung ihres Rechtsmittels zu beauftragen (BGH Beschlüsse vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10 - NJW 2011, 230 Rn. 19 und vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271 unter II 3 b cc).
  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZB 113/06

    Verfahrensrecht - Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz PKH-Antrags?

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Berufungskläger sich für bedürftig halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit ohne Verzögerung über sein Prozesskostenhilfegesuch entschieden werden konnte (BGH Beschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 113/06 - WuM 2007, 396).
  • BGH, 29.03.2012 - IV ZB 16/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der Fristversäumung auf

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12
    Im Regelfall wird vermutet, dass eine Partei bis zur Entscheidung über ihr Prozesskostenhilfegesuch so lange als schuldlos an der Fristwahrung gehindert anzusehen sei, wie sie nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit einer die Prozesskostenhilfe ablehnenden Entscheidung rechnen muss (BGH Beschluss vom 29. März 2012 - IV ZB 16/11 - NJW 2012, 2041 Rn. 16).
  • BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99

    Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12
    Das ist dann der Fall, wenn sich die Partei infolge der Mittellosigkeit außerstande sieht, einen Rechtsanwalt mit der Einlegung und Begründung ihres Rechtsmittels zu beauftragen (BGH Beschlüsse vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10 - NJW 2011, 230 Rn. 19 und vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271 unter II 3 b cc).
  • BGH, 12.01.2010 - VIII ZB 64/09

    Berufungsschrift: Fehlende Bezeichnung der Berufungskläger

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12
    Auch war das Rechtsmittel von demselben Rechtsanwalt eingelegt worden, der den Kläger bereits in der Vorinstanz vertreten hatte, so dass durch einen Abgleich der Rechtsmittelschrift mit der beim Oberlandesgericht zeitgleich eingegangenen Akte nicht zweifelhaft sein konnte, für welche Partei das Rechtsmittel eingelegt war (vgl. BGH Beschluss vom 12. Januar 2010 - VIII ZB 64/09 - juris).
  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 567/15

    Familiensache: Angabe eines falschen erstinstanzlichen Aktenzeichens in einer

    Das Rechtsmittel ist auch von derselben Rechtsanwältin eingelegt worden, die den Antragsgegner bereits in der Vorinstanz vertreten hat, so dass durch einen Abgleich der Begründungsschrift mit der zwischenzeitlich beim Oberlandesgericht eingegangenen Akte nicht zweifelhaft sein konnte, für welchen Beteiligten das Rechtsmittel eingelegt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12 - FamRZ 2013, 371, Rn. 15).

    Das Oberlandesgericht ist sogar selbst davon ausgegangen, dass die eingereichte Begründung dem Verfahren "Kindes- und Trennungsunterhalt" zuzuordnen ist, wie sich aus dem Wortlaut der angefochtenen Entscheidung ergibt (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12 - FamRZ 2013, 371 Rn. 15).

  • OLG Nürnberg, 20.04.2016 - 7 UF 270/16

    Weiterbetreiben des Umgangsverfahrens von Amts wegen - Beschwerdebefugnis

    Ein nachhaltig entgegenstehender Kindeswille kann den Ausschluss von Umgangskontakten rechtfertigen (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 371).

    Das Bundesverfassungsgericht führt in der in FamRZ 2013, 371 veröffentlichen Entscheidung u. a. aus: "Das Oberlandesgericht hat im Rahmen der Erörterung der Möglichkeit begleiteter Umgangskontakte eine Kindswohlgefährdung mit dem entgegenstehenden Kindeswillen begründet.

  • BGH, 20.05.2015 - XII ZB 368/14

    Familiensache: Zulässigkeit der Beschwerde bei fehlerhafter Bezeichnung des

    Eine Beschwerde ist formgerecht eingelegt, wenn trotz fehlerhafter Bezeichnung des Verkündungstermins für das Beschwerdegericht und den Beschwerdegegner zweifelsfrei erkennbar ist, welcher Beschluss angefochten wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. November 2012, XII ZB 325/12, FamRZ 2013, 371).

    Ausreichend ist, wenn aufgrund der Angaben in der Beschwerdeschrift und den sonstigen aus den Verfahrensakten erkennbaren Umständen vor Ablauf der Beschwerdefrist für das Gericht nicht zweifelhaft bleibt, welche Entscheidung angefochten wird, und es anhand der im übrigen richtigen und vollständigen Angaben in der Rechtsmittelschrift nicht daran gehindert ist, seine verfahrensvorbereitende Tätigkeit aufzunehmen (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 165, 371, 373 = FamRZ 2006, 543 mwN und vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12 - FamRZ 2013, 371 Rn. 15; BGH Beschluss vom 6. Dezember 2006 - IV ZB 20/06 - FamRZ 2007, 553, 554; Zöller/Feskorn ZPO 30. Aufl. § 64 FamFG Rn. 7; Prütting/Helms/Abramenko FamFG 3. Aufl. § 64 Rn. 15; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 35. Aufl. § 64 FamFG Rn. 7; MünchKommFamFG/Ansgar Fischer 2. Aufl. § 64 Rn. 7).

  • OLG Frankfurt, 04.05.2017 - 18 W 58/17

    Zum "Vertretenmüssen" im Sinne von § 8 Abs. 1 JVEG: Fahrlässigkeit ist

    So hat das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom Beschluss vom 08.11.2012 - I- 32 W 24/12-, juris), veröffentlicht in MDR 2013, 169-170 [BGH 07.11.2012 - XII ZB 325/12] , IBR 2013, 114 [OLG Hamm 08.11.2012 - I-32 W 24/12] und BauR 2013, 278, entschieden, dass enge fachliche oder persönliche Beziehungen zwischen einem gerichtlich beauftragten Sachverständigen und einer Person, die für eine Prozesspartei Leistungen, die in einem Zusammenhang mit dem im Rechtsstreit zu entscheidenden Sachverhalt stehen, erbracht hat oder nach wie vor erbringt, die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit begründen können.
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 689/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familienstreitssache: Beginn der

    Allerdings ist der Beteiligte nur so lange als schuldlos an der Fristwahrung gehindert anzusehen, wie er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit einer die Verfahrenskostenhilfe ablehnenden Entscheidung rechnen muss, weil er sich für bedürftig halten darf und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hat, damit ohne Verzögerung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch entschieden werden kann (Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12 - FamRZ 2013, 371 Rn. 16 f. mwN).
  • BGH, 24.07.2013 - XII ZB 56/13

    Zulässigkeit der Berufung trotz Falschbezeichnung des Berufungsbeklagten

    (3) Dass nach den vorliegenden Umständen die Beklagte auch für das Berufungsgericht innerhalb der Berufungsfrist erkennbar war (vgl. zum Empfängerhorizont des Rechtsmittelgerichts Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12 - FamRZ 2013, 371 Rn. 15), folgt im Übrigen daraus, dass das Verfahren ohne weitere Beanstandung als Berufungsverfahren gegen das angefochtene Urteil eingetragen worden ist.
  • BSG, 28.05.2013 - B 5 R 38/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Sachverhaltsaufklärung -

    Genauso hat das BSG das eingelegte Rechtsmittel von Beginn an aufgefasst und behandelt, was den - auch objektiv zutreffenden - Empfängerhorizont des Gerichts im Zeitpunkt des Eingangs der Sache widerspiegelt (vgl dazu BGH Beschluss vom 7.11.2012 - XII ZB 325/12 - FamRZ 2013, 371) .
  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 394/13

    Mittellosigkeit einer Partei als Wiedereinsetzungsgrund bei versäumter

    Zwar ist die Partei nur so lange als schuldlos an der Fristwahrung gehindert anzusehen, wie sie nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit einer die Prozesskostenhilfe ablehnenden Entscheidung rechnen muss, weil sie sich für bedürftig halten darf und aus ihrer Sicht alles Erforderliche getan hat, damit ohne Verzögerung über ihr Prozesskostenhilfegesuch entschieden werden kann (Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12 - FamRZ 2013, 371 Rn. 16 f. mwN).
  • BGH, 30.05.2022 - VIa ZB 9/21

    Formulierung des Passivrubrums in der Berufungsschrift

    14 (3) Dass nach den vorliegenden Umständen innerhalb der Berufungsfrist die (bisherige) Beklagte als Berufungsbeklagte auch für das Berufungsgericht erkennbar war, folgt im Übrigen daraus, dass es das Verfahren als gegen die A. O. GmbH gerichtet eingetragen und dieser Gesellschaft die Berufungsschrift zugestellt hat (vgl. zum Empfängerhorizont des Rechtmittelgerichts BGH, Beschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12, NJW-RR 2013, 121 Rn. 15).
  • KG, 11.05.2016 - 21 U 26/16

    Berufungsverfahren: Unzulässigkeit und Verfristung der Berufung wegen

    Maßgeblich ist der Empfängerhorizont des Rechtsmittelgerichts im Zeitpunkt des Eingangs der Sache (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12, MDR 2013, 169, Rn. 15 nach juris).
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